Cecilia
Freiheit für Cecilia
04.11.2016: In einer bahnbrechenden Entscheidung erklärte die argentinische Richterin María Alejandra Mauricio, eine im Zoo der Provinzhauptstadt Mendoza lebende Schimpansin namens CECILIA sei keine Sache, die der Zoo besitzen könne, sondern Rechtssubjekt, sprich: eine nicht-menschliche Person, die ebendeshalb umgehend aus der Gefangenhaltung zu entlassen sei.
Hintergrund der höchstrichterlichen Entscheidung ist eine Habeas-Corpus-Klage, die vor zwei Jahren durch die argentinische Tierrechtsorganisation Association of Officials and Lawyers for Animal Rights (AFADA) eingereicht wurde, die, in Zusammenwirken mit dem internationalen Great Ape Project, argumentierte, die Umstände der Haltung Cecilias im Zoo – die etwa 35jährige Schimpansin lebt seit dem Tod ihrer beiden Artgenossen Charlie und Xuxa alleine – seien nicht nur gesetzeswidrig, sondern auch Ursache ihres sich rapide verschlechternden Gesundheitszustandes.
AFADA hatte bereits Ende 2014 Grundrechte für die im Zoo von Buenos Aires einsitzende Orang Utan-Dame Sandra erstritten. Die aktuelle Entscheidung in Sachen Cecilia reicht noch weit darüber hinaus: Richterin Mauricio betonte, auch nicht-menschliche Tiere besäßen abgestufte Rechte: "Wir sprechen dabei nicht über Bürgerrechte, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt sind, sondern über die der jeweiligen Spezies zukommenden Rechte auf Selbstentfaltung und auf Leben in ihrem natürlichen Lebensumfeld." Sie verfügte die sofortige Freilassung der Schimpansin, die, in Absprache mit den zuständigen Umweltministerien, bis Ende Dezember 2016 in das Menschenaffenrefugium des Great Ape Project im brasilianischen Sorocaba umziehen soll.
Die Umzugskosten in das drei Flugstunden von Mendoza entfernte Refugium in Brasilien trägt die spanische Sektion des Great Ape Project. Deren Direktor Pedro Terrados Pozas, der mit großem persönlichem Engagement an der Freilassung Cecilias mitgewirkt hatte, gab der Hoffnung Ausdruck, die historische Entscheidung der Richterin Mauricios möge ein erster Schritt sein hin zu einem ganz allgemein anständigeren Umgang mit nicht-menschlichen Lebewesen. (siehe hier)
Interessanterweise umfasste das Urteil auch eine Aufforderung an die Behörden der Provinzhauptstadt Mendoza, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, die Lebensbedingungen all jener Tiere nachhaltig zu verbessern, die nach dem Wegzug Cecilias im örtlichen Zoo verbleiben müssten. Im Schlusswort ihres Urteils zitierte Richterin Mauricio den deutschen Philosophen Immanuel Kant: "Wir können das Herz eines Menschen danach beurteilen, wie er Tiere behandelt." hpd vom 7.11.2016
see: Judge Declares Chimp Has Rights And Must Be Freed From Zoo. in: The Dodo 4.11.2016
see also: Nonhuman Rights Project Praises Argentine Court's Recognition Of Captive Chimpanzee's Legal Personhood And Rights. NhRP 5.12.2016
Hier die englische Übersetzung der 33seitigen Urteilsbegründung in Sachen "Cecilia" aus dem argentinischen (=spanischsprachigen) Originaldokument vom 3.11.2016
see: Toward Hominid and other Humanoid Rights: Are We Witnessing a Legal Revolution? in: Verfassungsblog vom 30.12.2016
CECILIA ist wohlbehalten in Sorocaba angekommen. Proyecto Gran Simio, 17.4.2017
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