GAP Philosophie
Menschenaffen als Personen?
Das Great Ape Project im Für und Wider
Volker Sommer
In: Martin Böhnert, Matthias Wunsch, Kristian Köchy (Hg.): Philosophie der Tierforschung: Maximen und Konsequenzen. Freiburg: Verlag Karl Alber, 2016
Planet der Affen
Im Londoner ‘Soho Hotel’ war ich Mitte 2014 als Podiumsgast zu einer ‘Roadshow’ von 20th-Century-Fox geladen, als das Filmstudio den nächsten Blockbuster aus der Reihe Planet-der-Affen bewarb: Rise of the Planet of the Apes (2014). Das bescherte mir das Vergnügen, neben Andy Serkis zu sitzen – weltberühmt durch computergestützte Verkörperungen von ‘Gollum’ in ‘Herr der Ringe’ und ‘King Kong’ in der Neuverfilmung. Und Serkis inkarniert eben auch ‘Cäsar’, den schimpansoiden Anführer der Menschenaffen (www.serkis.com; aufgerufen 12Okt14).
In Pierre Boulles Roman Planet of the Apes, vor einem halben Jahrhundert veröffentlicht, haben diese Tiere die Vorherrschaft der Menschen gebrochen – um sie dann niederzuknallen, mit Netzen einzufangen, in Käfigen zu züchten, sie zu verhökern, in Laborexperimenten zu quälen und für das Museum auszustopfen (Boulle 1963). Die perspektivische Umkehrung der Hierarchie hat eine frappierende Wirkung. Denn das Science-Fiction-Narrativ dürfte bei den meisten seiner Konsumenten eine unmittelbare ethische Reflektion auslösen. Nämlich die Botschaft: ‘Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg auch keinem andern zu.’ Doch wie gerne wir uns dieser Agenda anschließen wollen: Wie lässt sich die Ungerechtigkeit ändern, dass Menschenaffen traditionell und weiterhin genau jenen Misshandlungen unterworfen werden (Gagneux et al. 2005, Knight 2007), die Novelle und Film grafisch ausmalen?
Als jemand, der seit Jahrzehnten das Verhalten wilder Primaten erforscht (Sommer 1996, 2008), belehrte ich die Kino-Afficionados, dass es jenseits von Science-Fiction durchaus ernstgemeinte Überlegungen gibt, Menschenaffen als gleichwertige Zeitgenossen anzusehen. Vielleicht wurde zuviel Sekt ausgeschenkt. Jedenfalls – Andy Serkis reagierte enthusiastisch auf meinen Aufruf, auch in seiner nicht-digitalisierten Inkarnation zum Revolutionär in Sachen Menschenaffen zu werden. Ich übergab dem neu gewonnenen Jünger eine Broschüre mit dem leicht sülzigen Titel ‘Bruder Schimpanse, Schwester Bonobo’. Darin werbe ich dafür, den Status unserer allernächsten Verwandten zu ändern – und als Personen aufzunehmen in die Gemeinschaft der Gleichen (Sommer & Schmidt-Salomon 2011).
Das Great Ape Project
Die Idee einer ‘Erweiterung der Gemeinschaft der Gleichen’ geht auf zwei Philosophen zurück – die Italienerin Paola Cavalieri und den Australier Peter Singer. Im Jahre 1993 initiierten sie ihr Great Ape Project, abgekürzt GAP. Das fordert für Orang-Utans, Gorillas, Bonobos und Schimpansen einige jener Privilegien ein, die bislang allein für Menschen gelten: ein Recht auf Leben, auf Freiheit und körperliche Autonomie (Cavalieri & Singer 1993).
Weil es um juristische Konsequenzen geht, klingen die Forderungen entsprechend hölzern. Punkt 1 – Recht auf Leben: Außer in Notwehrsituationen soll das Leben der Großen Menschenaffen geschützt sein. Punkt 2 – Schutz der individuellen Freiheit: Die Inhaftierung derjenigen, die nicht durch ein Gericht verurteilt wurden, eines Verbrechens überführt wurden und die nicht strafmündig sind, ist nur erlaubt, wenn es zu ihrem eigenen Wohl geschieht oder notwendig ist, um andere zu schützen. Punkt 3 – Recht auf körperliche Unversehrtheit: Die absichtliche Zufügung von Schmerzen, Leiden oder Schäden ist unrecht. In gut Deutsch: Es soll verboten werden, die natürlichen Heimaten der Menschenaffen zu zerstören, sie ohne guten Grund einzusperren oder sie medizinischen Experimenten zu unterwerfen.
Als Primatologe bin ich mit vielen Kollegen einig, dass Menschenaffen mit Bewusstsein und Intelligenz begabt sind, dass sie sich mental in andere hineinversetzen und in die Zukunft planen können (Russon et al. 1996, Beck et al. 2001, Lonsdorf et al. 2010, Hof & Sommer 2010, Mitani et al. 2012). Deshalb, so das GAP, sollen sie nicht mehr als ‘Besitz’ gelten dürfen, der ausgebeutet, verkauft und vernichtet werden kann.
In dem Sinne macht sich die GAP Initiative also dafür stark, die community of equals zu erweitern – die Gemeinschaft jener, die vor dem Recht gleich sind. Die Forderung nach elementarer Gleichstellung der Menschenaffen ist keine singuläre, aus der Zeit gefallene Vision. Vielmehr setzt das Projekt vormalige Erörterungen fort – beispielsweise, ob Untertanen die Religion ihres Fürsten ausüben müssen, ob dunkelhäutige Afrikaner oder australische Ureinwohner Menschen sind, ob Frauen wählen oder ob Homosexuelle heiraten dürfen (vgl. die Beiträge in Cavalieri 1996 sowie die Wikipedia-Seiten "Animal Rights" [2015] und "Tierrechte" [2015]).
Speziell seit der Aufklärung wurden derlei Diskriminierungen sukzessive in Frage gestellt – zunächst religiöser Fundamentalismus, dann Rassismus und Nationalimus, anschließend Sexismus und seit kurzem auch Heterosexismus und die Benachteiligung von Behinderten (Nussbaum 2006). Vielerorts wurde die Gemeinschaft der Gleichen nach leidenschaftlichen Auseinandersetzungen entsprechend erweitert (Heidelmeyer 1997).
Zunehmend halten Philosophen und Primatologen den historischen Moment für gekommen, erneut inklusiver zu werden (Miller 2011). Aufzuheben wäre jene Schranke, die Ungleichbehandlung lediglich aufgrund von Artzugehörigkeit rechtfertigt. Wie wir Rassismus und Sexismus ablehnen, so die Fortentwicklung der Forderungen, sollen wir jene Denkfigur zurückweisen, die die Herrschaft der Menschen über Tiere als natürlich und damit richtig ansieht. Abzulehnen wäre mithin der Speziesismus – ein Begriff, der um 1970 vom britischen Tierrechtler Richard Ryder gekürt wurde (Ryder 2011; siehe auch Witt-Stahl 1999). Die ethische Basis des Great Ape Projects ist damit das Prinzip der gleichen Berücksichtigung von Interessen: Alle empfindungsfähigen Wesen haben Bedürfnisse und Absichten, und wir sollten ihren ähnlich gelagerten Interessen dasselbe Gewicht beimessen – unabhängig von Kriterien wie Religion, Rasse, Geschlecht oder eben Spezies. Ausschlaggebend für unsere ethisch-moralische Position gegenüber anderen Wesen – menschlichen wie nicht-menschlichen – wären demnach nicht die Unterschiede, sondern die Gemeinsamkeiten (Regan 1983).
Den Start des GAP unterstützten Vordenker wie Jane Goodall, Richard Dawkins, Robin Dunbar, Birute Galdikas, Roger Fouts, Jared Diamond oder Douglas Adams. Obwohl diese A-Listler der Verhaltens- und Evolutionsbiologie kaum als äffchenknuddelnde Narren abzutun sind, gewann die Initiative kaum an Dynamik. Das Thema war zu exotisch und abgedreht.
Als beispielsweise in Spanien ein sozialistischer Politiker das GAP unterstützte, ätzte das konservative Blatt El Mundo: “Logisch, dass die Sozialisten die Menschenaffen für superschlau halten, denn sie scheinen denen an intellektuellen Fähigkeiten nicht sehr weit überlegen zu sein” (Badische Zeitung 2006).
GAP Neustart in Deutschland
Nichtsdestotrotz: Für billigen Spott sollte es schwerer werden – zumindest im deutschsprachigen Raum. Denn hier revitalisierte die dem evolutionären Humanismus verpflichtete Giordano-Bruno-Stiftung die Debatte (www.giordano-bruno-stiftung.de; www.giordano-bruno-foundation.com). Um der Initiative Gewicht zu vergeben, verlieh die Denkfabrik ihren Ethik-Preis 2011 an die Initiatoren des GAP, Cavalieri und Singer. Unterstützt wurde die Kampagne von namhaften Evolutionsbiologen und Philosophen, die dem Beirat der Stiftung angehören – etwa Franz Wuketits, Eckart Voland, Michael Schmidt-Salomon, Gerhard Vollmer, Bernulf Kanitscheider, Thomas Metzinger, Hans Albert – und auch meiner Wenigkeit.
Listen von in ihren Professionen respektierten Unterstützern mögen nicht frei von Eitelkeit sein, können aber bewirken, dass Medien beginnen, eine an sich obskure Sache wahrzunehmen. Das GAP-Thema ist jedenfalls seither in der medialen und öffentlichen Diskussion omnipräsent – speziell als es bei National Geographic im Juli 2012 Titelstory wurde, die 574 Online-Kommentare provozierte, mehr als je zuvor ein anderer Artikel (Nakott 2012). Selbst einflussreiche Politiker diskutieren die Initiative seither. Berührungsängste scheinen verringert, und Protagonisten wie ich werden regelmäßig eingeladen, in Funk, Fernsehen und Blätterwald laut darüber nachzudenken (Pressespiegel in www.greatapeproject.de). Und sogar ein naturgemäß skeptischer Zusammenschluss von Wissenschaftlern wie die ‘Gesellschaft für Primatologie’ hat das Thema auf die Tagesordnung gesetzt (Sommer 2014).
Wer das Freischwimmerabzeichen für zeitgenössischen Mainstream nicht aberkannt bekommen will, kann die Problematik jedenfalls kaum mehr schadlos ignorieren. Vielmehr ist angesagt, die Argumente hinsichtlich Rechten für Menschenaffen pro und contra abzuwägen. Denn bereits vor dem ersten Bier fallen uns allerlei Einwände ein: dass die Betroffenen selbst gar keine Rechte verlangen; dass nicht einmal alle Menschen ihre Rechte genießen; dass Privilegien mit Pflichten einhergehen; dass bald auch Fifi und Mieze Personen werden wollen. Und Tierrechtler selbst haben Vorbehalte – dass eine erneute speziesistische Grenze gezogen wird zwischen Menschenaffen und dem Rest der Tiere; oder dass ‘Rechte’ eine Kapitulation vor kapitalistischen Verhältnissen repräsentieren.
Lassen wir die Palette solcher Einsprüche einmal Revue passieren. Wobei ich zugebe, Erwiderungen so formuliert zu haben, dass sie generell meine eigene Position stützen – nämlich Menschenaffen Grundrechte zuzubilligen.
Konservative Widerworte: Rechte für Menschenaffen sind Unsinn
Im Camp der Traditionalisten finden sich einerseits rational argumentierende Skeptiker, andererseits aber auch Reflex-Moralisten, die unter ihrem Online-Alias ‘Herr Mensch’ Statements absondern wie "Die Affen sind Tiere und damit basta!" (Kommentar zu Voegeli 2012). Manche Einwände sind leicht zu entkräften, speziell, wenn sie die Logik von ‘Rechten’ nicht verstanden haben. Andere Argumente stellen speziell für jene ernste Hürden dar, die sich dem Tierrechts-Gedanken erst allmählich öffnen.
1. Stichwort SCHUTZ. --- Einwand: Die Forderungen des GAP sind durch Tier- und Naturschutz-Gesetze abgedeckt! --- Erwiderung: Schutzbemühungen ändern nichts am Status von Tieren als Sachen, über die Eigentümer nach Gutdünken verfügen können.
Das GAP verdeutlicht, wie sich Tierschutz und Tierrecht unterscheiden (Regan 1983, Schmitz 2014; vgl. auch die Quellensammlung http://www.tier-im-fokus.ch/info-material/literatur_und_links). Schutz will das Überleben von Arten sichern oder einzelne Lebewesen vor unnötigem Leid bewahren. Den meisten von uns scheint das erstrebenswert – auch wenn biomedizinische Labors, Fleischfabriken und unsere eigene Trägheit es immer wieder schaffen, Tierleid für notwendig zu erklären. Dessen ungeachtet meint etwa der katholische Rechtsphilosoph Norbert Brieskorn, da ethisch reflektierende Menschen gegenüber Tieren ohnehin Schutzverpflichtungen hätten, sei Zuerkennung von Rechten kein Plus (Brieskorn 1997). Doch 'Schutzansprüche' sind von Natur aus schwammig. Eben deshalb ist Paragraph 1 des deutschen Tierschutzgesetzes lediglich eine Farce: 'Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen'.
Um konkretes Leid zu mindern, wären einklagbare Tier-Rechte jedenfalls erheblich effektivere Hebel, als die oft laschen Schutz-Richtlinien. So schaffte es der Zoo Wuppertal trotz permanenter Proteste, den Schimpansen Epulu 35 Jahre lang in einem Betonbunker zur Schau zu stellen. Besäße Epulu einen Rechtsstatus, hätten Gerichte den Zoo viel früher gezwungen, wenigstens ein minimales Außengehege zu gewähren (veganblock 2014). Ähnlich sieht es mit bislang fruchtlosen Beschwerden aus, die ich gemeinsam mit anderen Primatologen und Tierschützern führe, um die alberne Ausbeutung von ‘Show’-Schimpansen des Schwabenparks zu verhindern (GfP 2012). Und auch beim Abholzen könnte Recht wirksam werden: Wer Personen aus angestammten Wäldern vertreiben will, wird es schwerer haben, als jemand, der den Dschungel samt Einwohnern einfach aufkaufen kann.
Im Unterschied zum paternalistischen Schutzanspruch ist das Zuerkennen von Rechten emanzipatorisch. Tierrecht setzt sich somit für die Würde jedes einzelnen Wesens ein – und nicht für die abstrakte Einheit ‘Art’. Solange aber Tiere als Sachen und Eigentum gelten, haben jene wenig zu fürchten, die ihnen Schaden zufügen (Francione 1995).
2. Stichwort MENSCHENRECHTE. --- Einwand: Menschenaffen können keine Menschenrechte haben. --- Erwiderung: Manche Menschenaffen verfügen bereits über solche Rechte – denn Menschen sind Menschenaffen.
Zur zoologischen Gruppe der Menschenaffen (Hominoidea) zählen die als ‘Kleine Menschenaffen’ bezeichneten Gibbons, sowie Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos als ‘Große Menschenaffen’. Zu den letzteren zählen auch wir Menschen, da Schimpansen und Bonobos unsere nächsten Verwandten sind (Enard & Pääbo 2004, Gagneux 2004). Anders ausgedrückt: Entgegen dem Augenschein sind diese behaarten Knöchelgänger näher mit uns verwandt als mit den ähnlicher aussehenden Gorillas. Menschenaffen ohne Mensch wären deshalb eine paraphyletische Gruppe, deren Mitglieder zwar einen gemeinsamen Vorfahren teilen, jedoch nicht sämtliche Nachkommen dieses Ahnen umschließt. Die zoologische Systematik erkennt aber nur monophyletische Gruppen an, die alle Nachfahren einer gemeinsamen Urform umfassen. Der Einfachheit halber benutze ich ebenfalls das Umgangssprachliche ‘Menschenaffen’ – statt des korrekten Ausdrucks ‘nicht-menschliche Große Menschenaffen’. Zudem habe ich den Einwand gegen Menschenrechte für Menschenaffen lediglich aus didaktischen Gründen missverstanden – denn er war selbstredend anders intendiert.
3. Stichwort MENSCHENSTATUS. --- Einwand: Menschenaffen können keine Menschenrechte haben, denn sie gehören nicht zur Gattung Homo! --- Erwiderung: Obwohl das die Medien gern falsch darstellen, werden für unsere nächsten Verwandten keine ‘Menschen’-Rechte gefordert. Vielmehr geht es um ‘Grundrechte’, die nicht an Artzugehörigkeit gebunden sind.
Gut vorbereitete Redakteure des renommierten Magazins GEO interviewten mich über einen ganzen Tag hinweg für das Sonderheft ‘Wie Tiere denken’. Nichtsdestotrotz hat wohl einem cleveren Schlussredakteur kurz vor Drucklegung die Aufmacherzeile nicht gefallen. Und so ist das ausführliche Interview überschrieben mit: ‘Weshalb sollten Affen Menschenrechte besitzen, Herr Professor Sommer?’ Zwar kommt im Interview nur der Begriff Grundrechte vor – von mir gezielt gewählt, da er Unabhängigkeit von einer bestimmten Art signalisieren soll (Sommer 2012). Dennoch ist bezeichnend, dass auch ein reputables Print-Magazin Fünfe gerade sein lässt. So nimmt es nicht Wunder, wenn Online-Kommentaren kräftig höhnen, denn des Professors Anliegen ist offenbar unausgegoren. (Dieser falsche Eindruck ist in Deutschland wohl auch durch den Titel der Übersetzung von Cavalieris und Singers The Great Ape Project entstanden: Menschenrechte für die Großen Menschenaffen)
Der Einwand, Menschenrechte seien auf die Gattung Homo beschränkt, könnte allerdings noch aus anderem Grund hinfällig werden. So teilen Schimpansen 99,4 Prozent bestimmter genetischer Marker mit uns. Würde aber das Erbgut von Käfern so minimal abweichen, würden sie gewiss nicht verschiedenen Gattungen zugeschlagen. Wie ich mit Genetikern und anderen Primatologen meine, sollte deshalb die separate Gattung Pan für Schimpansen und Bonobos aufgelöst werden – durch Umbenennung in Homo troglodytes und Homo paniscus (Wildmann et al. 2003, Sommer 2013). Damit wäre jene Nomenklatur wieder hergestellt, die der ‘Erfinder’ des gebräuchlichen taxonomischen Systems, Linné, ursprünglich intendiert hatte – bevor nachfolgende Naturforscher aus Berührungsängsten heraus die Gattung Homo zum Alleinstellungsmerkmal der Art Homo sapiens erhoben.
4. Stichwort PERSONENSTATUS. --- Einwand: Menschenaffen können nicht über Rechte verfügen, weil sie keine Personen sind! --- Erwiderung: Wer oder was Personen sind, hängt von sich ständig wandelnden Definitionen ab.
Das Konzept der Person (Lukes et al. 1987) wurde maßgeblich entwickelt, um das Trinitäts-Problem lösen, wonach Gott Vater, Sohn (Jesus Christus) und Heiliger Geist zwar eine Wesenseinheit bilden, aber dennoch verschieden sind. So wurde auf die Metapher ‘persona’ für jene Maske zurückgegriffen, welche Schauspieler der Antike je nach Rolle vors Gesicht hielten. Anderthalb Jahrtausende später definierte Immanuel Kant dann Personen als ‘vernünftige Wesen, die moralisch verantwortlich sind’ – und reservierte den Status für Menschen. Nicht-rationale Wesen hingegen – sprich: Tiere – besitzen nur als Mittel zum Zweck einen Wert und sind deshalb als ‘Dinge’ zu bezeichnen (Kant, zit. in Gruen 2010).
Auch einem zeitgenössischen katholischen Philosophen wie Robert Spaemann gilt biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch als für Personalität notwendig (Spaemann et al. 1985), mithin eine ontologische Definition. Dieses Kriterium erscheint zunächst sauber und trennscharf, weil es lediglich gegenwärtig lebende Menschen einschließt. Bei näherer Betrachtung werden jedoch Schwächen offenbar. Warum etwa soll Artzugehörigkeit ein moralisch relevantes Kriterium sein, während 'Rasse' (ein im Englischen oft benutzter Begriff), Geschlecht oder Nationalität es nicht sind? Überdies ist eine diskontinuierliche Unterscheidung von Menschen und anderen Lebewesen gegenwärtig nur möglich, weil etliche verbindende Formen nicht mehr auf Erden wandeln. Hätten Ontologisten auch in Mitgliedern ausgestorbener Formen wie Homo erectus, Homo floresiensis oder Homo neanderthalensis keine Personen gesehen hätte? Und würde Spaemann sein Kriterium wohl aufrecht erhalten, falls Schimpansen und Bonobos der Gattung Homo eingegliedert werden?
Sei es wie es sei, in seinem Buch Practical Ethics zieht der Philosoph Peter Singer die Grenze wiederum anders (Singer 1979). Er unterscheidet zwischen bloß schmerzempfindlichen Wesen – etwa vielen Wirbellosen – und jenen, die zusätzlich über Selbstbewusstsein und Sinn für die Zukunft verfügen. Solche ‘Subjekte-eines-Lebens’ (subjects-of-a-life, Regan 1983), die Überzeugungen, Bedürfnisse, Erinnerungen und eine Vorstellung hinsichtlich der eigenen Zukunft besitzen und damit eine eigene Lebensgestaltung verfolgen, wären ‘Personen’ – ganz unabhängig von Artzugehörigkeit. Im Unterschied zu ontologischen wären dies empirisch-funktionale Kriterien. Die meisten Primatologen dürften wenig Zweifel haben, dass Menschenaffen derlei Voraussetzungen erfüllen – obwohl sich darüber trefflich streiten lässt (Tomasello et al. 2005). Es sei überdies eingeräumt, dass eine Liste von Kriterien ihre eigenen Probleme hat, weil Individuen über bestimmte Kapazitäten graduell verfügen, also mehr oder weniger, und weil einzelne Individuen nur über gewisse Kapazitäten verfügen mögen, nicht jedoch über andere.
Diese kurze Retrospektive macht jedenfalls deutlich, dass das Konzept der ‘Person’ nicht seit jeher vorgegeben und monolithisch im Raum steht, sondern eine ausdeutende Entwicklung erfahren hat. Je nach Interpretation mögen zudem nicht nur uns bekannte Lebewesen, sondern auch künstliche Intelligenzen oder außerirdische Organismen als Personen begriffen werden, sowie juristische Einheiten (Konzerne, Staaten) – während ein Personenstatus menschlichen Föten mancherorts bis zu einem bestimmten Alter nicht zuerkannt wird. Will sagen: Wer oder was eine Person darstellt, war und ist umstritten. Insofern erscheint die Möglichkeit einer Erweiterung hin auf nicht-menschliche Tiere durchaus legitim (Francione 2008, Brensing 2013). Es geht lediglich darum, die entsprechende Debatte zugunsten der eigenen Überzeugung auszufechten.
5. Stichwort RECHTSSPEKTRUM. --- Einwand: Nicht nur Leben und Freiheit wird durch Rechte geschützt, sondern etwa auch Meinungsfreiheit! --- Erwiderung: Juristische Privilegien können differentiell zugesprochen werden.
Obwohl ihnen körperliche Unversehrtheit zusteht, dürfen zahlreiche Menschen nicht wählen, etwa Kinder oder mancherorts Sträflinge. Deshalb ist es nicht inkonsequent, wenn das GAP weder ein Bildungsrecht für Bonobos fordert, noch ein Recht auf Freizeit für Gorillas noch Datenschutz für Schimpansen oder ein Mindestalter für Sex bei Orang-Utans (vgl. Sunstein & Nussbaum 2004). Insofern ist es Unsinn, wenn ‘Alex’ in einem Online-Forum polemisiert: "Als nächstes müssen wir den Zooaffen noch Abstimmunterlagen schicken. Und gewählt werden können sie natürlich auch" (Kommentar zu Nakott 2012). Nein – es geht um Grundrechte; nicht weniger, aber auch nicht mehr.
6. Stichwort VERANTWORTUNG. --- Einwand: Tiere können keine Rechte wahrnehmen, weil ihnen Verantwortung abgeht! --- Erwiderung: Rechte werden nicht erworben, sondern zugesprochen.
Der britische Philosoph Roger Scruton hält die Diskussion um Tierrechte für vorwissenschaftlichen Anthropomorphismus. Für Scruton sind Tierrechtler Eskapisten, deren Tierbild dem von Kinderbüchern entspricht, während ihr Menschenbild die Korruption durch das Böse befürchtet. Doch da allein Menschen Pflichten auferlegt werden können, und da Tiere einem solchem sozialen Kontrakt nicht beitreten können, könnten sie auch keine Rechte besitzen (Scruton 1998).
In der Vertragstheorie spielt Verantwortung eine Rolle. Obwohl Scruton das vermutlich bestreiten würde, können manche Handlungen von nicht-menschlichen Tieren durchaus als "verantwortungsbewusst" interpretiert werden. So zeigte etwa die von Menschen aufgezogene Schimpansin Lucy nicht nur Anzeichen von Stress, als ihre Ziehmutter krank wurde – sondern brachte ihr Essen und behandelte sie zärtlich (Temerlin 1975). Weltweit Aufsehen erregte auch die im US-amerikanischen Brookfield Zoo gehaltene Gorillafrau Binti Jua, die sich 1996 um einen 3jährigen Menschenjungen kümmerte, der über die Absperrung gefallen war und bewusstlos auf dem Gehegeboden lag. Binti beschützte ihn vor aufgeregten Artgenossen und trug ihn vorsichtig an die Rückseite des Geheges, wo Wärter das hilflose Kind in Empfang nehmen konnten (Binti Jua 2014). Das Interessante an beiden Fällen ist nicht nur die Dimension von "verantwortlichem Mitgefühl", sondern auch, dass es Artgrenzen transzendiert – genau wie bei Tierrechtlern.
Die Vertragstheorie – also das Bezahlen von Privilegien durch Pflichten – hat allerdings viel grundsätzlichere Schwierigkeiten mit dem Personenstatus. Denn es gibt zahlreiche Menschen, die in der Literatur als ‘marginal cases’ bezeichnet werden. Obwohl diese Grenzfälle weder ‘moralisch kompetent’ handeln können, noch das Konzept von Pflichten verstehen, verfügen auch Neugeborene, kognitiv Eingeschränkte, Alzheimer- oder Komapatienten über Rechte, deren Spektrum teilweise sogar erweitert ist. So erkennt die Deklaration der Vereinten Nationen über Kinderechte deren altersspezifische Bedürfnisse und Möglichkeiten an. Eine Deklaration zu den Rechten Großer Menschenaffen könnte ähnlich konstruiert werden (Benz-Schwarzburg & Knight 2011).
Insofern ist auch folgender Online-Kommentar irregeleitet: "Wenn der Affe gleich wie der Mensch behandelt werden soll, soll er seine 8 Stunden am Tag arbeiten, Steuern zahlen, Kleider tragen, sich anständig benehmen usw. Und auch ins Gefängnis falls er jemanden umbringt" (Kommentar zu Nakott 2012). Zumindest indirekt spielt diese grobe Überlegung bereits auf eine weitere Frage an – ob es nämlich zuweilen nötig ist, tierliches Verhalten gerichtlich zu bewerten.
7. Stichwort JUSTIZIABILITÄT. --- Einwand: Wenn Menschenaffen Rechte besitzen, haben für sie zumindest basale Regeln zu gelten – etwa bezüglich Anstand oder Gewaltlosigkeit. --- Erwiderung: Menschenaffen muss arttypisches Verhalten erlaubt sein, auch wenn das abweicht von Normen in Gesellschaften von Menschen.
Besucher des Fringe Kulturfestivals 2014 in Edinburgh wurden von dem Primatologen Lewis Dean eingeladen, als Jurymitglied über den Schimpansen Jack Gericht zu sitzen, dessen Bande einen Artgenossen umgebracht hatte. Die Jury sollte mithin entscheiden, ob ein Nicht-Mensch sich moralisch falsch verhalten kann (Dean 2014). In dem Gedankenexperiment wird im Grunde problematisiert, wieviel Kulturrelativismus (Kroeber & Kluckhohn 1952) akzeptabel ist. Mein Sohn durfte in Deutschland öffentlich Bier trinken, als er 16 war – in den USA erst mit 21. Derlei nationale Bräuche entscheiden nicht über Leib und Leben. Doch wie ist es mit Volksgruppen, die sich auf uralte Sitten berufen und Steinigung von Ehebrecherinnen vorsehen, genitale Verstümmelung von Knaben, oder Kinderheirat? Laut Vereinten Nationen sollte das als strafbar unterbunden werden.
Gleichwohl – bezüglich wilder Menschenaffen muss ein gewisser Doppelstandard greifen, etwa wenn Männchen Kopulationen erzwingen, Konkurrenten einander blutig verletzen, oder Heranwachsende sexuell mit Erwachsenen verkehren (für graphische Beispiele siehe Goodall 1985). Es wäre absurd, solches Verhalten ahnden zu wollen, selbst wenn es unter Menschen strafrechtlich relevant wäre. Realiter wären Gerichtsverhandlungen sowieso verfehlt, weil Tiere nicht als tatverantwortlich gelten (so, wie auch für Menschen aus kognitiven, kulturellen oder situationalen Gründen Ausnahmen gemacht werden).
Was aber ist mit Tötungen – sind die ebenfalls hinzunehmen, weil seitens der Tiere keine Tatverantwortung besteht? So mag ein Gorillamann einen Rivalen vertreiben und dessen Baby töten, um eine erneute Fruchtbarkeit der Mutter beschleunigt herbeizuführen. Im Freiland lässt sich Infantizid kaum verhindern, selbst wenn Primatologen – mich eingeschlossen – versucht haben, gefährdete Babys zu schützen (Sommer 1996). Werden Menschenaffen hingegen in Gefangenschaft gehalten, sollte es zur Sorgfaltspflicht der Wärter gehören, Artgenossentötung durch Abtrennung zu unterbinden. Das Lebensrecht eines Primatenkindes würde mehr gelten als das Fortpflanzungsinteresse des Männchens.
In dem Zusammenhang ist eine Auseinandersetzung interessant, die ich mit dem Management des London Zoos führte (BBC 2011). Nachdem der vormalige Silberrücken verstorben war, wurde der Rumpfgruppe von drei Weibchen ein neuer Gorillamann hinzugefügt. Eines der Weibchen säugte ein vom Vorgänger gezeugtes Baby. Der neue Mann tötete das Kind – ein Infantizid, der komplett vorhersagbar war. Ich kritisierte die Zooleitung in der BBC als inkompetent. Denn man hätte Mutter und Säugling eine sichere Rückzugsmöglichkeit im Gehege einräumen können. Die Zooleitung verteidigte sich mit dem Hinweis, Infantizid sei ein natürliches Verhalten, dass man nicht unterdrücken dürfe – ein durch und durch unsinniges Argument. Denn erstens ist nichts an der Zoosituation natürlich, und zweitens haben Weibchen in der Wildnis durchaus die Möglichkeit, weiterhin bei einem im Kampf unterlegenen Silberrücken zu bleiben, um die Tötung von dessen Nachwuchs zu vermeiden.
Das Beispiel verdeutlicht, dass es geboten sein kann, die vermutlichen Interessen nicht-menschlicher Personen abzuwägen, statt angeblich unveränderlicher ‘Natur’ ihren Lauf zu lassen. Eigentlich ist der Einwand hinsichtlich Verhaltensregeln jedoch lediglich ein Taschenspielertrick reaktionärer Kräfte, die Grundrechts-Kampagne ad absurdum führen zu wollen. Doch selbst wenn eine Initiative nicht auf jede denkbare Situation eine Standardantwort parat hat, ist nicht automatisch die gesamte Konzeption hinfällig – nämlich die Vision des ethischen Meliorismus. Diese Weltanschauung meint, dass Menschen durchaus in ‘natürliche’ Prozesse eingreifen und die Welt dadurch zum Besseren verändern können (Wolf 1992).
8. Stichwort RECHTSFÄHIGKEIT. --- Einwand: Tiere können ihre Rechte gar nicht wahrnehmen, denn sie können sie weder formulieren noch einklagen! --- Erwiderung: Wie für Menschen, die aufgrund von Alter oder geistiger Verfassung als ‘unmündig’ gelten, können rechtliche Belange von Menschenaffen durch Fürsprecher vertreten werden.
Der Tierrechtler Tom Regan unterscheidet zwischen ‘moral agents’ – moralisch Handelnden – und ‘moral patients’ – moralisch Behandelten (Regan 1983). Demnach würden auch Individuen, die Moral weder begreifen noch gestalten können, dennoch als ‘moral patients’ elementaren Schutz genießen. Ihre Rechtsbelange würden durch Bevollmächtigte wahrgenommen.
Genau das wurde bei einem Prozess in Österreich angestrengt, den ich als Gutachter unterstützte (vgl. die Dokumentation in Balluch & Theuer 2006). Zunächst wurde im Februar 2007 am Sachwalterschaftsgericht in Mödling für Herrn Matthias Pan, Spitzname Hiasl, die Bestellung eines Sachwalters beantragt. Die Eingabe war von DDr. Martin Balluch unterzeichnet und wies darauf hin, dass Matthias Pan "nicht in der Lage ist, Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu meistern". Insbesondere könne der 28jährige Herr Pan ohne gerichtlich bestellten Fürsprecher eine ihm gewidmete Schenkung nicht nutzen. Das lateinische Pan ließ die Richterin bereits aufhorchen. Im Gerichtsverfahren wurde die Lebensgeschichte von Matthias Pan evident: Kurz nachdem er 1981 in Westafrika geboren wurde, massakrierten Händler seine Mutter und verschacherten ihn an die in Österreich operierende Firma Immuno. Ihm war das Schicksal bestimmt, neben Dutzenden anderer Biomedizin-Sklaven mit Hepatitis und HIV infiziert zu werden und in einem fensterlosen Kellerverlies in einem Einzelkäfig mit einer Grundfläche von einem bis maximal 5 Quadratmetern über Jahrzehnte hinweg eingesperrt zu werden. Weil Immuno bei der Entführung von Matthias Pan österreichische Gesetze verletzt hatte, landete er schließlich in einem Tierschutzheim, das jedoch pleite ging. Die Schenkung, so das Argument der Eingabe, würde Hiasls weitere Pflege garantieren und ihn davor bewahren, abermals verkauft zu werden. Das Bezirksgericht verlangte Geburtsurkunde sowie Meldeschein und lehnte den Antrag ab. Der Betroffene sei nicht geistig behindert oder psychisch krank und ihm drohe keine unmittelbare Gefahr. Ob er eine Person im rechtlichen Sinne sei, sei eine Frage ‘akademischer Natur’. In Österreich galten Schimpansen stillschweigend bis dato als ‘Sache’. ‘Sachwalter’ aber können (trotz des in dem Zusammenhang leicht absurden Wortes) nur für Personen bestellt werden. Revisionen des Entscheids wurden angestrengt, über das Landesgericht Wr. Neustadt und den Obersten Gerichtshof OGH bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR. Der lehnte in letzter Instanz ab, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Denn Hiasl könne sich weder ausweisen noch äußern, und DDr. Balluch wurde nicht als Fürsprecher anerkannt. Die Gerichte wiesen die Klagen mithin ab, weil der Antragsteller zu einem derartigen Antrag nicht befugt sei. Er hätte keine Parteienstellung. Mit anderen Worten: Es ginge ihn nichts an, was nur Sache des Schimpansen wäre.
Dass Menschenaffen aber als ‘Sachen’ gelten, statt dass sie jemand juristisch vertreten kann – in den jeweiligen rechtlichen Konstruktionen von Stellvertreter, Sachwalter, Fürsprecher, Vormund, Bevollmächtigter, ‘guardian’ etc. –, genau das will die Grundrechts-Initiative ändern.
9. Stichwort PRIORITÄTEN. --- Einwand: Es ist geradezu zynisch, Affen Rechte zuzusprechen, wenn nicht einmal alle Menschen Rechte genießen. --- Erwiderung: Es wird den Armen und Unterdrückten bei ihrem gerechten Kampf nicht helfen, bestimmten anderen Spezies Grundrechte zu verweigern.
In Spanien formulierte die Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) gemeinsam mit den Grünen im Jahre 2006 einen Gesetzesentwurf, der Menschenaffen Grundrechte zusprechen wollte. Der Entwurf scheiterte an erheblichem Widerstand (für die folgenden Zitate, siehe Teneriffa Nachrichten 2006). Der Erzbischof von Pamplona etwa bediente sich des oben zitierten Prioritäten-Einwandes: “Zu viel Fortschrittlichkeit führt zur Lächerlichkeit". Und der Geistliche mahnte weiter: "Die Regierung will den Affen Rechte einräumen, die sie ungeborenen Kindern versagt." Fernando Sebastián Aguilar fand in der Chefin der spanischen Sektion von ‘Amnesty International’ eine unwahrscheinliche Bündnispartnerin, denn auch Delia Padrón beklagte: “Es ist erstaunlich, daß Affen Menschenrechte zugesprochen werden sollen, obwohl die nicht einmal alle Menschen besitzen.” Online wird ähnlich kommentiert, beispielsweise unter der Überschrift: "Was ist mit uns Menschen?!" – um fortzufahren: "Bevor man von Menschenrechten für Tiere sprechen kann, sollte man vielleicht sicherstellen, dass alle Menschen durch diese Rechte geschützt werden..." (Kommentar zu Voegeli 2012).
Das Menschenaffen erst Rechte erhalten sollen, wenn sie für alle diskriminierten Menschen realisiert sind, ist allerdings zweifach unschlüssig. Einerseits hätte es beispielsweise den Suffragetten in England nicht angestanden, ab 1903 organisiert Frauenwahlrecht zu fordern, weil damals noch nicht einmal die Hälfte aller Männer das – an Grundbesitz gebundene – Wahlrecht besaß. Andererseits ist es schlicht unfair, jemanden zu benachteiligen, bloß weil andere noch unfrei sind. Ganz im Gegenteil: Je inklusiver eine Forderung angelegt ist, desto wahrscheinlicher wird sie durchgesetzt – wovon verschiedenste Gruppen profitieren. Deshalb überrascht es nicht, dass beispielsweise in England die Erfolge von Frauenrechtlern eng mit der Tierrechtsbewegung verknüpft sind (Legge & Brooman 1997, Kean 1998; vgl. auch den Eintrag ‘animal rights’ in en.wikipedia.org).
10. Stichwort DAMMBRUCH. --- Einwand: Wenn Menschenaffen Rechte zugestanden werden, wollen bald auch Hunde- und Katzenhalter, dass ihre Lieblinge Personen werden! --- Erwiderung: Konservative benutzen gerne die rhetorische Technik des ‘Dammbruch-Arguments’.
Im englischen Parlament des 19. Jahrhunderts gingen Gesetzesinitiativen mehrfach in Gelächter unter. So wurde ein Vorschlag, Grausamkeit an Pferden zu verbieten, mit dem Argument lächerlich gemacht, das dann als nächstes wohl Esel, Hunde oder Katzen unter Schutz gestellt würden. Und als vorgeschlagen wurde, Männern mit schwarzer Hautfarbe Wahlrecht zu gewähren, wurde dagegen gehalten, als nächstes würden dann wohl Tiere oder Frauen derlei Ansprüche anmelden.
Solche Reaktionen, die das Argument des Dammbruchs oder der "schiefen Ebene" benutzen (Salinger 2007), sind selbstredend nicht als rationale Beiträge zu Debatten gedacht, sondern wollen Ängste schüren. Die sind allerdings in der Tat oft berechtigt. Denn bevor das 19. Jahrhundert zu Ende ging, wurde die grausame Behandlung von Nutz- und Haustieren nicht nur in England, sondern auch in mehreren anderen Ländern verboten (Legge & Brooman 1997, Kean 1998). Dass Frauen Wahlrecht erhielten, sollte länger dauern.
Wenn Gesetze geändert werden, hat das vielfältige Gründe. Der erste Schritt ist allerdings, dass sich eine Lobby für eine diskriminierte Gruppe engagiert – ob es sich nun um Frauen, Katzen oder Kühe handelt. Dass sich zahlreiche Katzenhalter für Miezes Personenstatus einsetzen werden, ist momentan eher unwahrscheinlich. Im hinduistisch geprägten Indien wurde und wird hingegen ernsthaft diskutiert, ob Kühen spezieller Status in der Verfassung gebührt. Dass Mahatma Gandhi – an sich überzeugter Hindu – dies ablehnte, um die erhebliche muslimische Minderheit des neuen Indien nicht zu diskreditieren, war übrigens einer der Gründe für die Ermordung des Mahatma (Erikson 1971).
Moderne Gesellschaften sollten sich jedenfalls dadurch auszeichnen, Diskussionen zuzulassen, wenn Interessenvertreter sich entsprechend formieren – solange deren Visionen nicht dem Gesamtkonzept der jeweiligen Verfassung widersprechen. Konflikte sind gleichwohl vorprogrammiert. Denn Meinungen über das, was vereinbar ist und was nicht, gehen gewöhnlich auseinander. Das ist hinsichtlich der Tierrechts-Frage nicht anders. Indes ist zu hoffen, dass es in fortschrittlichen Staaten zunehmend weniger akzeptabel wird, sich auf ‘moralische’ Werte zu berufen – die gern als gottgegeben, unwandelbar, ewig oder selbstevident ausgegeben werden. Stattdessen sollten durch Abwägung und Debatte ‘ethische’ Werte entwickelt werden – die von ihrem Charakter her stets vorläufig bleiben und alsbald einem zeitgemäßeren Konsens Platz machen.
11. Stichwort TIERBEFREIUNG. --- Einwand: Haben Menschenaffen ein Recht auf Freiheit, müssen Zoos ihre Gehege öffnen! --- Erwiderung: Viele Tierrechtler verurteilen Gefangenschaftshaltung. Indes wird sie weiter existieren, weil Freisetzung selten machbar ist.
Der Tierrechtler Colin Goldner recherchierte für sein Buch Lebenslänglich hinter Gittern, dass 38 deutsche Zoos und zooähnliche Institutionen Orang-Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos zur Schau stellen – insgesamt 450 Menschenaffen (Goldner 2013). Für einige Zoos, wie die in Köln, Leipzig, Frankfurt oder München, wurden die Haltungsbedingungen relativ positiv bewertet, während 60 Prozent der Einrichtungen nicht einmal brave bundesministerielle Leitlinien erfüllen. Deren im Jahre 2014 verabschiedete Neufassung wurde vom Verband der Zoodirektoren ziemlich systematisch ausgehöhlt, trotz deutlicher Proteste etwa der ‘Gesellschaft für Primatologie’, in der die mit Affen arbeitenden Wissenschaftler organisiert sind. Ohne Zweifel wird bei zahlreichen Verantwortlichen erheblicher Sinneswandel nötig sein, um die oft katastrophalen Haltungsbedingungen entscheidend zu verbessern.
Zoos mit Menschenaffen müssen ihre Haltungspraxis jedenfalls zunehmend rechtfertigen. Denn schließlich werden hier hochintelligente und sensible Kreaturen hinter Schloss und Riegel gehalten – damit wir uns an ihnen ergötzen können. Alle anderen Argumente wurden nachgeschoben, als sich die öffentliche Wahrnehmung zu wandeln begann – speziell jene, dass Zoos sich für den Erhalt von Populationen in der Wildnis engagieren. Die hierfür bereitgestellten Mittel machen jedoch bestenfalls einen kleinen Bruchteil des Gesamtetats aus. Zweifellos können solche Mittel da und dort Gutes bewirken. So ist es dem Frankfurter Zoo hoch anzurechnen, dass dessen damaliger Direktor Bernhard Grzimek die Schaffung von Nationalparks in Ostafrika entscheidend vorantrieb – Stichwort ‘Serengeti darf nicht sterben’ (Grzimek & Grzimek 1959). Auch meine eigene wissenschaftliche Freilandforschung und der damit verknüpfte Habitatschutz wären ohne finanzielle Unterstützung von Zoos nicht möglich (www.ucl.ac.uk/gashaka).
Ich meine überdies, dass ein Leben in Gefangenschaft durchaus erträglich sein kann – wenn nicht sogar ein Lebensstil, den Menschenaffen zuweilen freiwillig wählen würden. Zumindest in sogenannten ‘gut geführten’ Zoos. Denn hier fallen viele Gefahren weg – etwa Raubkatzen, marodierende Artgenossen, Hunger, Krankheit und Todesstürze aus den Baumkronen. Überdies dürften Menschenaffen, die in einem Haushalt oder in engem Kontakt mit Menschen aufwachsen, deren Gesellschaft der von Artgenossen vermutlich vorziehen. Interessant ist der Fall von Lucy, einer Schimpansin, die in den USA in einer Menschenfamilie aufwuchs, wo ihr eine Zeichensprache beigebracht wurde. Ihre Zieheltern brachten sie als junge Erwachsene nach Afrika zurück, damit sie ein Leben in der Wildnis erlernen könne – wie ein ‘richtiger’ Schimpanse. Lucy fühlte sich dort jedoch, nahe ihren ‘barbarischen’ Artgenossen, allein und verloren. “Go home”, signalisierte sie mit ihren Händen: “Ich will nach Hause” (vgl. Fouts & Mills 1997).
Zudem dürfte bald die traurige Situation eintreten, dass mehr Menschenaffen in Gefangenschaft leben als in der Wildnis. In Herkunftsländern bevölkern bereits Hunderte von Gorillas und Bonobos und Abertausende Schimpansen und Orang-Utans meist provisorische Auffangstationen (Hughes et al. 2011). Diese Menschenaffen kamen entweder auf Umwegen als Babys in die Stationen, nachdem ihre Gruppen und Mütter von Buschfleisch-Jägern massakriert wurden. Oder sie sind Strandgut, das bei der Zerstörung ihrer Habitate anfällt. Denn diese schrumpfen unter jener strukturellen Gewalt, die von Bewohnern der Nordhalbkugel ausgeht: Weil ich mit Flugzeugen fliege, deren Treibstoff im Nigerdelta erpumpt wurde – wofür Schimpansen weichen mussten; weil ich dies mit einem Computer schreibe, der ohne Coltan nicht funktionieren würde – ein Erz, für das Tausende von Gorillas abgeschlachtet werden, um Minenarbeiter im Ostkongo mit Fleisch zu versorgen; weil ich mich mit Seife wasche, die Palmöl enthält – das aus riesigen Plantagen stammt, für die Heimatwälder der Orang-Utans gerodet wurden (Wich et al. 2014).
Was soll geschehen mit diesen Entwurzelten und Waisen – und was mit jenen, denen ein glücklicherer Zufall ein Leben hinter Gittern in einem modernen Zoo beschert hat? Euthanasie sollte sich von selbst verbieten. In die ursprüngliche Freiheit der Tropen wird höchstens ein Bruchteil überführt werden können – weil Freigelassene für Menschen gefährlich wären und die meisten Habitate zerstört sind (Caldecott & Miles 2005, Tranquilli et al. 2014). Ein Vorschlag ist, sie in möglichst vielköpfigen Kolonien zusammenzuführen, etwa auf klimatisch geeigneten Inseln oder weiträumigen ‘Frei’-Gehegen. Solche Maßnahmen werden enorme Geldmittel und politischen Willen erfordern.
Viele der heute in Zoos und Stationen Untergebrachten werden 50, 60, ja 70 Jahre lang leben – und weitere Gefangene in die Welt setzen. Eine Alternative wäre, Geburtenkontrolle einzuführen, bis die letzten verstorben sind. Das fordert etwa Christophe Boesch, Freilandforscher und Direktor am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig. In einem Interview mit National Geographic äußert er sich so: «Es gibt gute und es gibt schlechte Gefängnisse, sie bleiben Gefängnisse. Frankfurt und Leipzig sind Luxuszoos, aber Gefangenschaft für Menschenaffen bleibt erniedrigend. Deshalb ist es falsch, dass man das Problem ungelöst lässt, indem man die Reproduktion erlaubt. Empfängnisverhütung ist hier das einzig Richtige» (zit. in Nakott 2012). Das würde allerdings das Gruppenleben erheblich einschränken – denn es gäbe keine Babys, Kleinkinder oder Heranwachsenden mehr. Ein solches Gefangenschaftsleben wäre noch trister, als es oft ohnehin schon ist. Doch vielleicht wäre das, was als ‘managing the population to extinction’ bezeichnet wird, schlussendlich wünschenswerter, als um missverstandenen Artenschutzes willen und zu unserer Ergötzung hochsensible Kreaturen auf immer und ewig einzusperren. Denn mehr als traurige Karikaturen ihrer wildlebenden Vorfahren werden sie dabei kaum darstellen können.
Diese Dilemmata könnten und sollten gerade von jenen Tierpflegern und Zoomanagern wahrgenommen werden, von denen sich nicht wenige durch das GAP ‘bedroht’ fühlen. Denn es wären ja speziell diese Berufsklassen, deren Expertise für die zukünftige Lösung oder zumindest Verbesserung der Gefangenschaftssituation gefragt wäre. Die geschilderten Sachzwänge sorgen jedenfalls dafür, dass es auch in Zukunft eine große – oder sogar zunehmend größere – Population gefangener Menschenaffen geben wird. Der Berufsstand der Tiergärtner ist deshalb keineswegs eine bedrohte Art. Auf dem Hintergrund würde es diesen Profis gut anstehen, sich auch mit der grundsätzlichen Frage auseinanderzusetzen, ob das Einsperren von Menschenaffen weiterhin zeitgemäß ist – und ob ihnen ein Status als Personen zukommt.
Progressive Widerworte: Alle fühlenden Wesen sind gleich zu behandeln
Wenden wir uns nun jenen Vorbehalten zu, die aus dem Camp der Tierrechtler selbst kommen – speziell jener Frage, wieso gerade Menschenaffen Sonderrechte zustehen sollen.
1. Stichwort ANTHROPOZENTRISMUS. --- Einwand: Das Great Ape Project ersetzt ‘Anthropozentrismus’ durch ‘Hominidismus’. Denn wieso sollen Grundrechte nicht auch für andere Tierformen gelten? --- Erwiderung: Das GAP ist bewusst pragmatisch – versteht sich aber als Türöffner für weitergehende Forderungen.
Der Einwand ist durchaus ernst zu nehmen. Die traditionelle Grenzlinie wurde zwischen Menschen und allen anderen Tieren gezogen, während das GAP Rechte für lediglich die Mitglieder der Familie Hominidae fordert. Das Einbeziehen von Menschenaffen in die Rechtsgemeinschaft verschiebt damit lediglich den Zaun – und trennt menschliche und nicht-menschliche Hominiden auf der einen Seite von allen übrigen Tieren auf der anderen. Wie kann das mit dem Prinzip der gleichen Berücksichtigung von Interessen kompatibel sein? Orthodoxe Tierrechtler werfen dem Great Ape Project jedenfalls vor, auf das Moralgefühl der ‘Masse’ zu reagieren. Speziesismus käme sogleich durch die Hintertür wieder herein, solange Themen wie unser Fleischessen und industrielles Massentöten von Tieren ausgeklammert bleiben (Walden 2007). Diese Vorbehalte verdeutlichen den ideologischen Graben zwischen Protektionismus (demzufolge auch kleinschrittige Reformen in unserem Verhältnis zu Tieren zu begrüßen wären) und Abolitionismus (demzufolge Tierschützer ein öffentliches Wohlfühlen erzeugen, das zum Ausblenden von Grundsatzfragen und damit einer Perpetuierung des Massenleidens führt).
Allerdings muss die praktische Frage erlaubt sein, ob Speziesismus sich tatsächlich nur nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip überwinden lässt. Die Vergangenheit lehrt jedenfalls, dass Fort-Schritt genau so erfolgte: Schritt um Schritt. Die Tierrechtlerin Franziska Brunn räumt angesichts dessen frustriert ein: "Mag sein, dass es auch diesmal so eintreten wird. Deshalb wird es nicht richtiger" (Brunn 2007). Vielleicht hat Brunn recht, vielleicht nicht. Zumindest für mich steht intuitiv außer Frage, dass alle Großen Menschenaffen Personen sind. Obwohl ich auch jahrelang mit Gibbons, den Kleinen Menschenaffen, im Urwald unterwegs war und ebenso mit Affenarten wie Pavianen und Languren, lösen diese Primaten bei mir nicht das gleiche Engagement aus. Und weil ich mit dem GAP genug zu tun habe, klammere ich weitergehende Fragen zunächst aus – auch wenn das inkonsequent ist.
Der genannte österreichische Tierrechtsaktivist Martin Balluch hält Pragmatismus ebenfalls für angebracht – und ihm ist Inkonsequenz kaum vorzuwerfen. Der Veganer und Obmann des Vereins gegen Tierfabriken wurde 2008 im Zuge der sogenannten ‘Tierschutzcausa’ wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Organisation monatelang in Untersuchungshaft eingesperrt und anschließend jahrelang gerichtlich verfolgt – bis 2011 ein Freispruch erfolgte. Balluch plädiert, zwischen Fachdiskursen innerhalb der Tierrechtsbewegung und Stellungnahmen nach außen zu unterscheiden. Denn ethische Argumente weit abseits vom gesellschaftlichen Konsens (beispielsweise hinsichtlich veganer Ernährung) würden in der breiten Bevölkerung lediglich zu Befremdung und Voreingenommenheit führen. Deshalb seien auch Tierschutz-Diskussionen abseits tierethischer Maximalforderungen geeignet, das öffentliche Problembewusstsein zu schärfen und weiter zu entwickeln (Balluch 2009).
Insofern ist zu hoffen, dass die Debatte um Rechte für Menschenaffen tatsächlich die zitierte Funktion als ‘Türöffner’ haben wird und damit letztlich allen Tieren – menschlichen wie nicht-menschlichen – zugute kommt. Überdies gilt: Wer sich stark machen will für Rechte von Haustieren, Nutztieren, Rhesusaffen oder Papageien, kann und soll das tun. Parallel zur GAP-Philosophie hat sich eine entsprechende Lobby beispielsweise bereits für Wale und Delfine formiert – unter Beteiligung von Paola Cavalieri –, ebenso wie für Elefanten – unter Beteiligung des britischen Tierschützers Ian Redmond (Helsinki Collegium for Advanced Studies 2010).
Zudem ist es nicht ganz korrekt, dass der spezielle Einsatz für Menschenaffen nur durch Pragmatismus genährt wird. Denn diese Primaten, so der Tierrechtler und Koordinator des GAP in Deutschland, Colin Goldner, stellen "den Dreh- und Angelpunkt des Verhältnisses Mensch-Natur dar, sie definieren wie nichts und niemand sonst die sakrosankte Grenzlinie zwischen Mensch und Tier". Blieben aber unsere nächsten Verwandten "auf der anderen Seite" festgeschrieben, wären das mit ihnen alle übrigen Tiere (Goldner 2013).
Genau hier offenbart sich der wesentliche Unterschied zwischen traditionellem Humanismus, der Menschen in unauflösbarer Dichotomie zu Tieren sieht, und evolutionärem Humanismus (Schmidt-Salomon 2006). Denn der revolutionäre Gedanke der Evolutionstheorie war ja gerade die Erkenntnis, dass wir mit allen anderen Lebewesen verwandt sind durch einen nie unterbrochenen Strom von Generationen.
2. Stichwort KOGNITIVISMUS. --- Einwand: Speziesismus sollte nicht mit Kognitivismus bekämpft werden – mithin keine Wesen bevorzugen, bloß weil sie ähnlich wie Menschen denken. --- Erwiderung: Die Pionier-Initiative GAP hindert niemanden, für diese Einsicht zu werben.
Die Tierrechtlerin Franziska Brunn klagt, es ginge beim GAP "nicht um die Tiere in den Menschenaffen, es geht um das große Stück Menschlichkeit in ihrem Aussehen und in ihrem Verhalten" (Brunn 2007). Insofern würden es andere Tierformen stets schwerer haben, entsprechend wahrgenommen zu werden. Denn wie klug Delfine, Wale oder Wölfe sein mögen, sie lösen nicht wie Primaten eine Emotion der Verbundenheit aus. (Anmerkung: Frappierende äußerliche Ähnlichkeit kann allerdings auch zu impulsiver Zurückweisung führen, wenn nicht-menschliche Primaten als ‘karikierte Menschen’ wahrgenommen werden.)
Frans de Waal gehört zwar zu jenen Primatologen, die eine eher gradualistische Position einnehmen, also mehr die fließenden Übergänge statt harter Grenzen zwischen Menschen und anderen Arten betont. Gleichwohl hält er Nabelschau für logisch inkonsistent: "Wenn Rechte proportional mit der Anzahl menschenähnlicher Eigenschaften einer Spezies zunehmen, kann man sich nur schwer der Schlussfolgerung entziehen, die Menschen selber könnten am meisten Rechte für sich beanspruchen" (de Waal 2000). In der Tat sind bestimmte Rechte auf spezifische Interessen von Menschen zugeschnitten, vom Wahl- bis zum Bildungsrecht. Zudem werden im Sinne positiver Diskriminierung manchen Menschengruppen Privilegien eingeräumt, etwa durch Frauenquoten oder wenn in Indien der Zugang zur Universität für Mitglieder benachteiligter Kasten (‘scheduled casts’) vereinfacht ist. Insofern existieren auch innerhalb der Kategorie ‘Mensch’ Individuen, die über mehr Rechte als andere verfügen. Sensibilität für spezifische Situationen oder Bedürfnisse verunmöglicht allerdings keineswegs, generelle Grundrechte wie die auf Leben und Freiheit universell zu konzipieren.
Dennoch: Wer Menschenaffen priorisiert, und als nächstes Elefanten und Walen um ihrer Intelligenz willen die Türe in eine privilegierte Welt öffnet, propagiert Kognitivismus – weil jene Tiere bevorzugt werden, deren Denken dem unseren ähnelt. Der englische Philosoph Jeremy Bentham wies das bereits 1789 vehement zurück. Leicht paraphrasiert lautet Benthams berühmter Satz: “Die Frage ist nicht: ‘Kann das Tier denken?' Sondern: ‘Kann das Tier leiden?’ ” (zit. in Gruen 2010). Benthams pathozentrische Ethik (griechisch ‘pathein’, leiden) fordert, allen empfindungsfähigen Lebewesen ein Verfügungsrecht am eigenen Leib und Selbstbestimmung zuzusprechen. Dieser Sentientismus – auch als ‘Sentiozentrismus’ oder unter Bezug auf Schmerzempfindlichkeit als ‘painism’ bezeichnet (Ryder 2011) – ist sicherlich ein tragfähigeres Fundament für eine moderne Tierrechts-Philosophie, als der Kognitivismus.
Gewiss, wer sich für das Teilziel GAP engagiert, mag träge werden und das milliardenfache Leid ausblenden, das mit Massenproduktion von Nutztieren und Qualzucht von Haustieren einhergeht. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass jene, die Grundrechte für Menschenaffen fordern und dabei deren menschenähnliche Denklandschaften als Argument anführen, abstumpfen werden hinsichtlich umfassenderer Probleme. Eher ist das Gegenteil zu vermuten.
3. Stichwort ÖKONOMISIERUNG. --- Einwand: Individuelle ‘Rechte’ zementieren kapitalistische Wirtschaftsprozesse und propagieren Eigennutz statt Systemänderung. --- Erwiderung: Auch ein ‘falscher’ Weg kann zu einem ‘richtigen’ Ergebnis führen.
Laut Karl Marx dient das Konzept von ‘Rechten’ den Besitzenden – die sich so Eigentum gegenüber Besitzlosen sichern. Folgen wir dieser Logik, dann wären Rechte für Menschenaffen rückschrittlich, weil der Dualismus Mensch-versus-Tier ersetzt wird durch Gleich-versus-Ungleich. Um den Kreis der neu Berechteten werden frische Zäune errichtet. Die Zuschreibung von Rechten an Einzelne spiegelt also eine Privatisierung wider. Dadurch wird selbst das Miteinander schlussendlich ökonomisiert und kommerzialisiert. Es kommt zur Kommodifikation, bei der alles zur Ware und wirtschaftlich verwertbar wird (Schimank & Volkmann 2012; vgl. auch Brunn 2007).
Im Diskurs um sexuelle Selbstbestimmung wird oft argumentiert, dass Homosexualität oder Bisexualität manifeste sexuelle Orientierungen sind, und dass Angehörige solcher Kategorien anzuerkennende Minderheiten seien. Damit gehen bestimmte Rechte und ökonomische Vorteile einher. Wer sie wahrnehmen will, muss sich mithin automatisch dem dominierenden politischen und legalen Rahmen von Heteronormativität bzw. sexueller Diversität unterordnen. Keinen legalen Schutz finden sexuelle Präferenzen – etwa Polyamory –, die fluide sind, sich mithin einer Essentialisierung verweigern und damit schlecht in kategoriale Schubladen passen. Viele Menschen bezeichnen sich also als schwul oder lesbisch, weil dieses Identitäts-Narrativ erlaubt, über das Werkzeug des strategischen Essentialismus weniger Diskriminierung zu erfahren und an den für anerkannte Minoritäten reservierten Privilegien zu partizipieren (Kless 2014).
Ganz ähnlich orientiert sich die Forderung nach Rechten für Menschenaffen am dominanten Diskurs der Menschenrechte. Sollten aber moralische Überlegungen nicht besser politische Machtstrukturen hinterfragen und sich an sozialen Dimensionen orientieren? Entsprechend meint der ökologische Feminismus, die Logik der Herrschaft, wie sie sich im traditionellen Mann-Frau-Verhältnis manifestiert, würde auch die Separierung von Mensch und Tier untermauern. Der Kategorie Mensch einige andere Kreaturen zuzuschlagen, verschiebt die Grenze lediglich ein wenig. Weil aber niemand frei ist, wenn nicht alle frei sind, müsse Emanzipation angestrebt werden auf einer ökosystemischen Ebene (Gaard 1993).
Derlei ‘romantische’ Gedanken berühren mich durchaus. Wenn ich Zeit in Regenwäldern der Tropen verbringe – was über Jahre hinweg und durch Jahrzehnte hindurch zu meinem Leben gehört –, empfinde ich dieses wundervolle Universum von Biodiversität intuitiv in holistischer Dimension (Sommer 2002). Wird ein Mahagoni herausgesägt, wird ein Gorilla herausgefangen, wird ein Bienennest herausgehackt, dann verletzt das die Autonomie des Ganzen. Somit haftet der Idee von ‘Rechten’ für eine winzige Minderheit von Organismen gleichfalls etwas Separierendes und Zerstückelndes an.
Der intellektuelle Horizont des vorliegenden Essays beschränkt sich damit klar auf ‘westliche’ Denke und Weltanschauung. Die Kategorie der Person ist implizit und explizit ein Mittel der Unterscheidung – zwischen dem Selbst und dem Anderen. Die Strukturdynamik von ‘othering’ oder ‘alterity’ (um sozialanthropologischen Jargon zu benutzen) mag in anderen Kulturkreisen nicht oder sehr anders existieren. Hingewiesen sei auf indigene Ethnien in Südamerika, denen die in uns tief verankerten Dualismen von Selbst / Andere oder Körper / Seele fremd zu sein scheinen, und für deren Weltanschauung Anthropologen deshalb Begriffe benutzen wie ‘Perspektivismus’, ‘transspecies engagement’ oder ‘Transformabilität’ (Kohn 2007, Grotti & Brightman 2012).
Dennoch hat auch ein solch integrales Gewebe blutige und grausame Dimensionen. Viele Bewohner Westafrikas zweifeln nicht, dass Menschenaffen eigentlich Menschen sind. Zahlreiche Narrative erläutern, warum sie als Schimpansen im Wald leben (Nyanganji et al. 2011). Da gibt es jene, die Gottes Gebot missachteten und am Feiertag fischen gingen; andere benutzten widerrechtlich die Kalabasse ihrer Schwiegermutter; die dritten stritten sich, bis sie es vorzogen, nicht mehr mit Menschen zu reden; wieder andere waren stur im Umgang und leben lieber abseits im Busch. Schimpansen werden auch Hebammenkünste zugeschrieben und man glaubt, dass die starken Menschenaffen im Krieg mit Nachbarstämmen helfen können. Solche Menschenähnlichkeit ist aber Segen und Fluch zugleich. Zwar mag die Jagd dadurch teilweise tabuisiert werden. Andererseits heizen magische Potenzen Tötungen geradezu an. So werden gebrochene Extremitäten mit Schimpansenknochen geschient, um das Heilen zu beschleunigen. Eine Mixtur aus zerriebenen Knochen wird Kindern verabreicht, damit ihr Skelett stark wird, sowie Ringkämpfern, die dadurch schwer besiegbar werden. Schulpflichtige trinken aus der Schädelkalotte eines Schimpansen, was sie klug machen soll. In manchen Dörfern schließlich werden Feiern zu Ehren eines Schimpansentöters abgehalten – ähnlich jenen Zeremonien, die einen Krieger glorifizieren, der einen Widersacher in der Schlacht vernichtete.
Obwohl speziell Peter Singer um eine lückenlos logische Begründung bemüht ist (Singer 1979), haftet dem Great Ape Project mit seiner individualistischen Ausrichtung bei detaillierter Hinterfragung durchaus etwas von ‘quick-and-dirty’ an. Dennoch glaube ich, mich dabei für Richtiges und Gutes zu engagieren. Selbst die GAP-skeptische Tierrechtlerin Sina Walden meint, dass sich rückblickend kaum entscheiden lässt, was bei flächendeckenden, moralisch relevanten Veränderungen den Ausschlag gab. Führten ökonomische Interessen der USA-Nordstaaten zur Befreiung der Sklaven in den Südstaaten? Oder war ‘die Zeit reif’ für solche Ideen? Oder war es die ‘Stimmung’, die von einem herzbewegenden Buch wie ‘Onkel Toms Hütte’ ausging? Sina Walden resümiert deshalb: "Der 'falsche' Weg kann zum guten Ergebnis führen, der 'richtige' ins Nichts – oder umgekehrt" (Walden 2007). Ich zumindest bin gespannt.
Ein abschließender Vorbehalt bezieht sich auf das
4. Stichwort: ILLUSIONISMUS. --- Einwand: Extreme Tierrechts-Forderungen sind politisch nicht durchsetzbar. --- Erwiderung: Anti-Diskriminierungs-Kampagnen brauchen oft Jahrzehnte bis zu ersten Erfolgen.
Als ich das Thema der Personenrechte für Menschenaffen vor etwa zehn Jahren erstmals in Vorträgen und Interviews ansprach, waren Publikum und Gesprächspartner oft perplex – nach dem Motto "Der Affenforscher war wohl zulange allein im Wald". Der Neustart der GAP-Kampagne im Jahre 2011 traf auf eine veränderte Stimmungslandschaft. Bei öffentlichen Diskussionen merke ich nun eine immense Neugier, sich mit der Grundrechtsfrage zu beschäftigen – vielleicht, weil sie intellektuell herausfordert und weil Rückkopplung mit einer spannenden und populären Wissenschaftsdisziplin wie der Verhaltensbiologie ein Trumpf ist. Überdies verkörpern Gorilla & Co. Sympathieträger ersten Ranges. Schließlich und endlich müsste auch niemand durch den Totalschutz unserer Verwandten seinen alltäglichen Lebensstil ändern – anders als beim Thema Vegetarismus.
Eine offensichtliche Parallele ist jedenfalls verheißungsvoll. Denn bis in die jüngste Vergangenheit hinein erschien es in disparaten kulturellen Kontexten als komplett absurd, dass etwa Muslime, Sklaven, Homosexuelle, ‘Indianer’, Frauen, ‘Neger’, Kinder oder Juden irgendwelche Rechte haben sollten. Wer hätte vor 20 Jahren geglaubt, dass gleichgeschlechtliche Paare heiraten und Kinder adoptieren dürfen? Und dass dies heute in mehr und mehr Nationen zum sozialen Konsens gehört?
Das GAP hat bereits mehrere Entwürfe von Gesetzen angeregt, auch wenn die nicht oder nur halbherzig umgesetzt wurden. Die Neuregelungen beziehen sich zudem gewöhnlich auf ein Verbot biomedizinischer Experimente – wie etwa in Neuseeland (1999), Österreich (2005) oder Spanien (2008) –, während der ‘Rechtsgedanke’ eine eher untergeordnete Rolle spielt (vgl. Wikipedia-Seite "Animal Rights" [2015]). Doch auch vormalige Anti-Diskriminierungs-Bewegungen brauchten langen Atem.
Jenseits der Einwände: Die Zukunft versuchen
Im Mai 2014 lud das GAP in Berlin zu einer Pressekonferenz ein, um einen beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereichten Text Nr. 51830 vorzustellen. Wortlaut: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Große Menschenaffen als Rechtspersonen anerkannt werden. Hierzu soll Artikel 20a GG ergänzt werden durch: 'Das Recht der Großen Menschenaffen auf persönliche Freiheit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird geschützt.' "
Wo sonst oft mehr Einladende sitzen als Journalisten, war der Saal überfüllt. Die Veranstaltung schlug hohe Wellen. Der Spiegel, ZDF heute, Südwestrundfunk, Die Welt, GEO, Die Morgenpost, Tina, Cicero und als Adelsschlag eine 5seitige Titelgeschichte in Die ZEIT – zahllose Medien berichteten mehr oder weniger wohlwollend (Pressespiegel in www.greatapeproject.de). Das Thema ‘Grundrechte für Menschenaffen’ gehört somit im deutschsprachigen Raum mittlerweile zur Substanz politischer und intellektueller Debatten. Es wird stetig schwieriger, jene als Spinner abzutun, die sich für den Gedanken einsetzen, dass unsere allernächsten Verwandten Personen wie Du und Ich sind.
Daran ändert auch die vorläufige Ablehnung der Petition durch den Ausschuss des Deutschen Bundestages nichts. Begründung: "Die Grundrechte (Artikel 1 bis 19 Grundgesetz) sind natürlichen Personen vorbehalten und erstrecken sich nicht auf alle Lebewesen. Auch wenn von einer hohen genetischen Übereinstimmung von großen Menschenaffen und Menschen ausgegangen werden kann, handelt es sich bei diesen Affen um Tiere." Moment mal: "... handelt es sich um Tiere ... " – das war doch gerade der springende Punkt, oder? Nunja, Einspruch ist eingelegt, und die Ablehnung bewirkt gesteigerte Publicity für die Sache.
Ein bekennender Menschenaffe wie ich wagt indes zu hoffen, dass meine Nachfahren – wie es ein Mitstreiter, der Philosoph Michael Schmidt-Salomon formulierte – auf den Speziesismus unserer Tage mit der gleichen Fassungslosigkeit zurückblicken werden, mit dem wir heute auf vormaligen Rassismus und Nationalismus schauen (Schmidt-Salomon 2013).
PS: Im Dezember 2014 lehnt es ein Gericht in den USA ab, einem Schimpansen Grundrechte zuzusprechen (Nonhuman Rights Project 2014; vgl. Wise 2000). In der Begründung wird behauptet, dass Menschenaffen keine Personen seien ("So far as legal theory is concerned, a person is any being whom the law regards as capable of rights and duties. Needless to say, unlike human beings, chimpanzees cannot bear any legal duties, submit to societal responsibilities or be held legally accountable for their actions'') (BBC 2014a).
PPS: Während ich diese Zeilen schreibe, spricht im Dezember 2014 ein Gericht in Argentinien der seit Jahrzehnten im Buenos Aires Zoo eingesperrten Orang-Utan-Frau "Sandra" Rechte zu, die ihren Status als "nicht-menschliche Person" anerkennen (BBC 2014b). Als Konsequenz muss der Zoo sie in eine weitläufigere Schutzstation überführen. Ein kleiner, zu kleiner Sieg von Tierrechtlern? Vielleicht. Doch wenn wir auf andere Emanzipationsprozesse zurückblicken, gewannen auch sie oft über "Einzelfälle" an Dynamik. Genannt seien hier Lord Mansfields Freisprechung des "Negersklaven" James Somerset in Großbritannien (1772); das Urteil gegen Rosa Parks, die sich in Selma, Alabama, geweigert hatte, ihren Sitz im Bus für weiße Passagiere frei zu machen (1955); die Grundsatzentscheidung zur Abtreibung in den USA, ausgefochten für Norma McCorvey alias Jane Roe (1973); oder der Rechtsfall, mit dem Edith Windsor in den USA erfolgreich dagegen klagte, dass 'Heirat' und 'Ehepartner' Institutionen sind, die ausschließlich für Heterosexuelle gelten (2013). Vielleicht ist der Fall Sandra also ein neuerlicher "crack in the wall" (vgl. Singer 1985), jener Riss, dem alsbald der Fall einer Mauer folgt.
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Volker Sommer ist Professor für Evolutionäre Anthropologie am University College London. Als international führender Primatologe betreibt er seit Jahrzehnten Feldforschung zur Verhaltensökologie von Affen und Menschenaffen in Asien und Afrika. Sommer gehört zu den Menschenaffen-Expertengruppen der IUCN – der ‘Internationalen Union für die Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen’ im Rahmen der UNO. Als Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung initiierte er die Kampagne ‘Grundrechte für Menschenaffen’. Einer breiteren Öffentlichkeit ist der engagierte Natur- und Tierschützer durch Fernsehsendungen sowie seine Bücher zu darwinischen Themen bekannt, z.B. ‘Lob der Lüge’, ‘Von Menschen und anderen Tieren’, ‘Darwinisch denken’, ‘Schimpansenland’, ‘Menschenaffen wie wir’. Webpräsenz: www.ucl.ac.uk/anthropology/staff/v_sommer/index, www.ucl.ac.uk/gashaka)
Noch ein weiterer Text in dem Band befasst sich ausdrücklich mit dem Great Ape Project:
Hans-Werner Ingensiep: Der kultivierte Affe als "Person"? Philosophische und wissenschaftshistorische Streifzüge zum Great Ape Project